KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Es gibt genug für alle – die Verteilung des Reichtums nach unten vorausgesetzt.

Halbzeit- wie steht das Match um soziale Rechte in Österreich?

Von: Die Armutskonferenz (10.7.2016)

Statt den gesellschaftlich vorhandenen Reichtum neu zu verteilen, denken einzelne Regierungsmit­glieder über weitere Kürzungen nach. Zuletzt Minister Sobotka mit seiner Forderung Hartz IV in Österreich einzubringen. Die Armutskonferenz stellt ihre Vorschläge dagegen: „Mit Recht gegen Armut“ – Zeit zu handeln in der zweiten Hälfte – Brief & Grundlagenpapier an neues Regierungsteam Österreichs.

Wien (Presseaussendung der Armutskonferenz) – In einem offenen Brief an Bundeskanzler Christian Kern und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner übermittelt die Armutskonferenz dem „neuen Regierungsteam Österreichs“ das Grundlagenpapier „Mit Menschenrechten gegen Armut“. „Wir haben jetzt Halbzeit im Match um soziale Rechte in Österreich. Der nächste Bericht an den Sozialauschuss der UNO ist im November 2018 fällig".
Im Herbst 2013 wurde Österreich vom Sozialausschuss der UNO zum Stand der Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller (WSK) Menschenrechte in Österreich geprüft. Ergebnis der Prüfung waren 27 Empfehlungen an die österreichische Bundesregierung, die bis heute nur marginal umgesetzt sind. „Zeit zu handeln in der zweiten Hälfte“, so die Armutskonferenz, denn: „Statt einer Umsetzung der im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verbrieften Rechte, gibt es gegenwärtig gravierende Rückschritte“, bedauert die Armutskonferenz:

  • Recht auf einen angemessenen Lebensstandard: Zuletzt wurde in Oberösterreich und Niederösterreich die bedarfsorientierte Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte auf die Hälfte gekürzt. Wir wissen aus der Praxis, dass Bezugsstopps bei Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung die Betroffenen in eine existenzielle Bedrohung stürzen.
  • Die Wohnungslosigkeit nimmt sowohl in der Stadt als auch auf dem Land zu. Viele Menschen können sich eine Wohnung auf dem freien Markt nicht leisten. Selbst geförderte Objekte sind für junge Familien unerschwinglich geworden. In Niederösterreich wird sogar die Wohnbeihilfe auf die Mindestsicherung angerechnet.
  • Recht auf Arbeit: Laut EU-SILC 2015 gelten in Österreich 297.000 Menschen als „Working Poor“, das heißt ihr Haushaltseinkommen liegt trotz Erwerbstätigkeit unter der Armutsgefährdun­gsschwelle. Die Arbeitslosigkeit hat im letzten Winter einen Höchststand erreicht.
  • Recht auf Bildung /Rechte von Kindern und Jugendlichen: Der Bildungsabschluss von Kindern hängt in Österreich zu stark vom sozialen Status der Eltern ab. Die gesetzlichen Regelungen laut B-VG Artikel 14 (5a), BürgerInnen ein höchstmögliches Bildungsniveau in bestmöglicher Qualität zukommen zu lassen, unabhängig von deren Herkunft, sozialer Lage und finanziellem Hintergrund, werden nicht eingehalten!
  • Recht auf Gesundheit: Das Gesundheitssystem wird von Armutsbetroffenen als Zwei-Klassen-System erlebt. Der Zugang zu diversen Gesundheitsle­istungen ist für sie erschwert. Nachteile entstehen vor allem bei Heilbehelfen, für die ein Selbstbehalt zu bezahlen ist: Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte kosten Geld. Wahlarzthonorare, Physiotherapie, Psychotherapie oder ähnliches sind für Armutsbetroffene zumeist unerschwinglich. Für ZuwanderInnen ist der Zugang zum Gesundheitssystem zusätzlich durch die Sprachbarriere eingeschränkt.

Ressourcen mobilisieren für soziale Menschenrechte
In Artikel 2.1. des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (kurz UN-Sozialpakt genannt) werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert „ein Maximum der zur Verfügung stehenden Ressourcen zur fortschreitenden Verwirklichung der im Pakt verbrieften Rechte einzusetzen“. Die „Maastricht-Leitlinien“ über die Verletzungen von WSK-Rechten stellen klar, dass es einer Verletzung der Rechte gleich kommt, wenn eine Regierung dieser Forderung nicht nachkommt. Magdalena Sepulveda, unabhängige Expertin der UN für Menschenrechte und Armut, hält fest, dass Regierungen alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen, um Ressourcen im Land zu mobilisieren.
Die Armutskonferenz erinnert Kanzler und Vizekanzler, die Empfehlungen des UNO Sozialausschusses als „prioritäre Aufgabe der Bundesregierung wahrzunehmen“. Um mit politischen Entscheidungsträge­rInnen auf einer fachlichen Ebene in Austausch zu treten, stellen wir die von Österreich unterzeichneten Menschenrechtsver­träge in den Vordergrund und wollen auf die vielfältigen Verletzungen der darin verbrieften Rechte aufmerksam machen. Im Grundlagenpapier „Mit Menschenrechten gegen Armut“ bringen wir eine Bestandsaufnahme der menschenrechtlichen Lage mit den Empfehlungen des UN- Sozialausschusses und den konkreten Vorschlägen der Mitgliedsorga­nisationen der Armutskonferenz in Verbindung.

Grundlagenpapier „Mit Menschenrechten gegen Armut“ → pdf-Download neben dem Artikel


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Weiterführende Links:

Die Armutskonferenz

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