POSITIONEN & THEMEN
Von: Die Armutskonferenz (10.7.2016)
Statt den gesellschaftlich vorhandenen Reichtum neu zu verteilen, denken einzelne Regierungsmitglieder über weitere Kürzungen nach. Zuletzt Minister Sobotka mit seiner Forderung Hartz IV in Österreich einzubringen. Die Armutskonferenz stellt ihre Vorschläge dagegen: „Mit Recht gegen Armut“ – Zeit zu handeln in der zweiten Hälfte – Brief & Grundlagenpapier an neues Regierungsteam Österreichs.
Wien (Presseaussendung der Armutskonferenz) – In einem offenen Brief an
Bundeskanzler Christian Kern und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner übermittelt
die Armutskonferenz dem „neuen Regierungsteam Österreichs“ das
Grundlagenpapier „Mit Menschenrechten gegen Armut“. „Wir haben jetzt
Halbzeit im Match um soziale Rechte in Österreich. Der nächste Bericht an den
Sozialauschuss der UNO ist im November 2018 fällig".
Im Herbst 2013 wurde Österreich vom Sozialausschuss der UNO zum Stand der
Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller (WSK) Menschenrechte in
Österreich geprüft. Ergebnis der Prüfung waren 27 Empfehlungen an die
österreichische Bundesregierung, die bis heute nur marginal umgesetzt sind.
„Zeit zu handeln in der zweiten Hälfte“, so die Armutskonferenz, denn:
„Statt einer Umsetzung der im internationalen Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte verbrieften Rechte, gibt es gegenwärtig
gravierende Rückschritte“, bedauert die Armutskonferenz:
Ressourcen mobilisieren für soziale Menschenrechte
In Artikel 2.1. des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Menschenrechte (kurz UN-Sozialpakt genannt) werden die
Mitgliedsstaaten aufgefordert „ein Maximum der zur Verfügung stehenden
Ressourcen zur fortschreitenden Verwirklichung der im Pakt verbrieften Rechte
einzusetzen“. Die „Maastricht-Leitlinien“ über die Verletzungen von
WSK-Rechten stellen klar, dass es einer Verletzung der Rechte gleich kommt, wenn
eine Regierung dieser Forderung nicht nachkommt. Magdalena Sepulveda,
unabhängige Expertin der UN für Menschenrechte und Armut, hält fest, dass
Regierungen alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen, um Ressourcen im Land zu
mobilisieren.
Die Armutskonferenz erinnert Kanzler und Vizekanzler, die Empfehlungen des UNO
Sozialausschusses als „prioritäre Aufgabe der Bundesregierung
wahrzunehmen“. Um mit politischen EntscheidungsträgerInnen auf einer
fachlichen Ebene in Austausch zu treten, stellen wir die von Österreich
unterzeichneten Menschenrechtsverträge in den Vordergrund und wollen auf die
vielfältigen Verletzungen der darin verbrieften Rechte aufmerksam machen. Im
Grundlagenpapier „Mit Menschenrechten gegen Armut“ bringen wir eine
Bestandsaufnahme der menschenrechtlichen Lage mit den Empfehlungen des UN-
Sozialausschusses und den konkreten Vorschlägen der Mitgliedsorganisationen
der Armutskonferenz in Verbindung.
Grundlagenpapier „Mit Menschenrechten gegen Armut“ → pdf-Download neben dem Artikel