KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Keine Kapitalflucht bei Finanztransaktionssteuer

Finanztransaktionen endlich besteuern!

Von Manfred Bauer (9.12.2011)

Die Realisierung einer Finanztransaktionssteuer ist trotz politischer Beteuerungen noch immer nicht in Sicht. Ihre Gegner innerhalb der EU argumentieren, dass eine solche Steuer die Gefahr einer "Kapitalflucht" heraufbeschwören würde.

Dabei würde u.a. eine derartige Steuer eine effiziente Möglichkeit bieten, dass der für die Krise hauptverantwor­tliche Finanzsektor an den Krisenkosten sowie infolge der Eindämmung von Spekulationen an der Vorbeugung künftiger Krisen beteiligt wird.

Besteuert sollten Werpapiere wie Aktien, Investmentzer­tifikate, Pfandbriefe sowie sämtliche spekulative Derivate und Devisentransak­tionen werden.

Derzeit existiert lediglich ein Vorschlag der EU-Kommission, wonach Transaktionen von Finanzprodukten steuerpflichtig sein sollten, die von einer Finanzinstitution mit Sitz in der EU gehandelt werden. Wird auf fremde Rechnung gehandelt, dann ist die Transaktion nur steuerpflichtig, wenn die Vertragspartei ihren Sitz in der EU hat. Eine solche hanebüchene Konstellation könnte tatsächlich zur „Kapitalflucht“ führen. Nach Auffassung der KPÖ und vieler ExpertInnen sollte bereits der Auftrag, ein Finanzprodukt zu kaufen, zu verkaufen oder zu tauschen, besteuert werden. Das heißt, wenn z.B. ein EU-Unternehmen einen Auftrag einer Bank in einem Land gibt, das über keine Finanztransak­tionssteuer verfügt, bleibt es dennoch steuerpflichtig.

Nach Ansicht des Wirtschaftsfor­schers Stephan Schulmeister vom WIFO werde damit Spekulation bereits „an der Wurzel besteuert. Schulmeister hat auch errechnet, dass bereits ein minimaler Steuersatz von einem halben Promille (0,05 Prozent) Einnahmen von 230 Milliarden Euro generieren würden, ohne dass kleine AnlegerInnen diesen Steuersatz spüren würden. In erster Linie wären "Hochgeschwin­digkeits-Spekulanten“, so Schulmeister in der AK-Revue „ZAK“, davon betroffen.

Zur Aufteilung der Einnahmen wäre eine „Drittelung“ sinnvoll: Ein Drittel solle das Land des Käufers, ein Drittel das Land des Verkäufers und ein Drittel die EU erhalten. Wenn es im Land des Käufers bzw. Verkäufers keine Finanztransak­tionssteuer gibt, fällt dieses Drittel aus. Damit würde indirekt Druck erzeugt werden, ebenfalls eine solche Steuer einzuführen. Bei einem höheren Steuersatz, wie ihn etwa die KPÖ fordert, würden sich die Einnahmen, je nach Steuersatz, bis etwa zum zehnfachen Betrag vervielfachen.

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