POSITIONEN & THEMEN

Von Komitee-Austria FREE THE FIVE (10.11.2009)
Carmen Nordelo Tejera, die Mutter von Gerardo Hernández Nordelo starb am 2. November 2009 in Havanna und ihr Sohn konnte sich nicht von ihr verabschieden. Carmen hat es nicht geschafft ihren Sohn in Freiheit wieder zu sehen. Sie war stolz über die menschliche Größe und ungebrochene Standhaftigkeit von Gerardo und seinen Kameraden.
Gerardo Hernández Nordelo ist einer der fünf Kubanischen Patrioten die in einem Prozess, der so ziemlich gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien verstoßen hat, zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden. Am 12. September wiederholte sich der elfte Jahrestag der Inhaftierung der fünf kubanischen Kämpfer gegen den Terror gegen Kuba, der vom Staatsgebiet der USA ausgeht.
Gegen die Republik Kuba führen seit dem Sieg der Revolution über die Batista-Diktatur im Jänner 1959 alle bisherigen Regierungen der USA gemeinsam mit terroristischen Organisationen von Exilkubanern in Miami einen diplomatischen, medialen und wirtschaftlichen Krieg, begleitet von Terror- und Sabotageaktionen, die bisher das Leben von 3.478 KubanerInnen gefordert haben. Ex-US-Präsident G.W. Bush erklärte Kuba zum Schurkenstaat, der die Sicherheit der USA gefährde und den internationalen Terrorismus unterstütze.
Zur frühzeitigen Aufdeckung und Abwehr terroristischen Aktionen gegen Kuba haben fünf kubanische Patrioten die konterrevolutionären Organisationen von Exilkubanern unterwandert und umfangreiches Beweismaterial über geplante Terroraktionen gesammelt. Damit konnten mindestens 170 Anschläge auf kubanische Institutionen und Persönlichkeiten verhindert werden.
Im Dezember 2001 wurden die fünf Kubaner in Miami zu langjährigen Haftstrafen für Verbrechen, die sie nie begangen haben, für Verschwörung und Spionage bzw. für Verschwörung zum Mord verurteilt:
Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen der Menschenrechtskommission in Genf bezeichnete am 27. Mai 2005 das Vorgehen der USA in diesem Fall als Verstoß gegen Artikel 14 des Internationalen Paktes für zivile und politische Rechte. Im Juni 2008 stellte ein Berufungsgericht in Atlanta fest, dass drei Urteile der fünf Gefangenen absolut überzogen seien, da sie keine Informationen übermittelt haben, die in Verbindung mit der nationalen Sicherheit der USA stehen.
Am 5.Juni 2008 bestätigten die Bundesrichter im zweiten Berufungsverfahren in Atlanta die Urteile über Gerardo Hernandez und Rene Gonzalez. Die Strafen für die drei anderen Kubaner wurden an das Gericht in Miami für ein neues Urteil zurück verwiesen. Wir wissen: In Miami ist kein faires Verfahren zu erwarten, da die kubafeindlichen Contras das Geschehen bestimmen.
Das Drei-Richter-Gremium von Atlanta hält Gerardos Verurteilung wegen Verschwörung zum Mord aufrecht. Am 7. September 2009 wurden Antonio Guerrero, Fernando González und Ramón Labañino nach Miami zur Neubemessung ihres Strafmaßes überstellt. Seit ihrer Ankunft sitzen sie in denselben Zellen in Isolationshaft, in denen sie schon nach ihrer Verhaftung 1998 für insgesamt 17 Monate festgehalten wurden.
Am 13. Oktober 2009 war die Verhandlung zur Neufestsetzung des Strafmaßes für Antonio Guerrero. Die Haftzeit wurde auf 262 Monaten (21 Jahre plus zehn Monate) reduziert. Für den 8. Dezember 2009 setzte das Bezirksgericht von Südflorida den neuen Termin für die Verhandlungen der neuen Strafmaße für Fernando Gonzáles und Ramón Labañino fest.
Die Haftstrafe von Gerardo Hernández wird nicht neu verhandelt. Er wurde wegen Verschwörung, Mord begehen zu wollen zu zweimal lebenslänglich plus 15 Jahre verurteilt, obwohl er nichts mit irgendeinem Plan, die Flugzeuge über kubanischem Hoheitsgebiet abzuschießen zu tun hatte, erst recht nicht nach US-Rechtssprechung. Die Richter wissen, dass das wahr ist, es gibt tatsächlich keinerlei Beweise.
Die fünf Kubaner haben nicht gegen die USA spioniert, sondern versucht, rechtsradikale gewalttätige kubanische Gruppen zu beobachten, die Angriffe gegen Kuba organisierten. Das Gesuch der Internationalen Kommission für das Recht auf Familienbesuche an die US-Außenministerin Hillary Clinton, den Familienangehörigen der Fünf ein dem US-Gesetz und dem Völkerrecht entsprechendes Besuchsrecht zu gewähren, dies gilt insbesondere für die Ehefrauen von Gerardo Hernández und René González, Adriana Perez und Olga Salanueva, denen nach bisher 10 vergeblichen Anträgen keine Einreisevisa ausgestellt wurden, um ihre Ehemänner im Gefängnis besuchen zu können.
Das Komitee-Austria FREE THE FIVE wird solange auf diesen Justizskandal hinweisen, bis den fünf Antiterroristen Gerechtigkeit widerfährt und sie frei gelassen werden. Wir appellieren an die Regierungen und Parlamente der EU-Mitgliedsländer und an die Europäische Union, gegen die Schandurteile zu protestieren: Menschenrechte und Gerechtigkeit sind unteilbar, dies muss auch für die Institutionen der USA gelten.
Infos: Komitee-Austria FREE THE FIVE, Postfach 28, Seisgasse 1, A-1042 Wien, Telefon 01–505 38 09, Mail b.oftner@aon.at, Web www.cuba.or.at