KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Neoliberale Verfassung oder bloß Schwarzmalerei?

Von: Josef Stingl (7.6.2017)

»Koalitionskrise«, Neuwahlen, davon darf der neoliberale Umbau des Sozialstaates aber nicht gebremst werden. Rasch wollen SPÖ und ÖVP noch vor der Wahl ein Bundesverfassun­gsgesetz mit den Staatszielen »Wachstum, Beschäftigung und Wirtschaftsstan­dort« kreieren. Damit wäre der neoliberale Staatsumbau um eine Stufe, auf Verfassungsebene, gehoben!

Schon wieder diese Schwarzmalerei werden jetzt etliche einwenden: Es geht um die dritte Schwechater Flugpiste! Es sollen »nur« Klima-, Umweltschutz und Nachhaltigkeit neutralisiert werden. Ich bleibe dabei, mit dieser Entscheidung soll der neoliberale Umbau lange Zeit verfassungsmäßig gesichert werden.

Staatsziel Wirtschaftswachstum
Ungehemmtes Wirtschaftswachstum hat nicht nur GewinnerInnen. Dafür wird, global gesehen, der ökologische Lebensraum in der Dritten Welt ruiniert. Dafür müssen sich in sogenannten Schwellenländern Frauen und Männer, ja selbst Kinder unter menschenunwürdig­sten Bedingungen und (Ver)Hungerlöhnen zu Tode buckeln. Das nur um unseren »konsumgeilen Wohlstand« aufrecht erhalten zu können. Die Konzerne scheffeln damit Milliarde um Milliarde.
Auch in der EU finden wir VerliererInnen, allen voran die Menschen in Griechenland. Sie zahlen die Rechnung die »reiche und superreiche Wirtschaftsge­winner« vorgelegt haben. Geradezu zynisch ist schon, dass selbige uns jetzt den Neoliberalismus unter dem Motto »Gewinne privat, Verluste dem Staat« als alternativlosen Ausweg verkaufen.

Staatsziel Wirtschaftsstan­dort Um »unsere Arbeitsplätze« zu sichern schlagen für dieses Ziel neben der Geldherrschaft auch viele GewerkschafterInnen die Trommeln. Abgesehen davon, dass unsere Arbeit durch Digitalisierung und Rationalisierung weitaus höher gefährdet ist, ist anzumerken, dass es sich bei dem Ziel um keinen Schutz für unseren gemeinwirtschaf­tlichen Standort handelt. Post, Daseinsvorsorge, Wasser, Gesundheits-»Markt« und so weiter dürfen /müssen? weiterhin der Privatwirtschaft zugeführt werden.
Und, jede und jeder kann sich ausrechnen was bei uns passiert wenn die neuen »Verfassungsmotoren Wachstum und Standort« zu stottern beginnen: Die hemmungslose Beseitigung von umwelt-, sozial-, arbeits- umweltrechtlichen Hindernissen!
Erste Anzeichen sind sichtbar, beispielsweise dieses neue Staatszielgesetz, oder die Deckelung von Sozialleistungen, oder die Forderung nach dem Ende des »Pflicht«-Kammersystems«, oder die Forderung nach dem 12-Stunden-Arbeitstag oder der Angriff auf die Lohnnebenkosten, die aber der Sozialabsicherung dienen.

Staatsziel Beschäftigung Ein Ziel mit ehernem Motiv könnte man meinen. Nur die Bedingungen, also um welche Beschäftigungsver­hältnisse es sich handelt, sind nicht definiert: Vollbeschäftigung, Anspruch auf Vollzeitarbeit, verpflichtende sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung aller Beschäftigungsver­hältnisse und existenzsichernde Einkommen wurden (wissentlich) vergessen.
Die weitere Präkarisierung der Beschäftigungsver­hältnisse wird damit eingeleitet. Noch mehr Menschen werden neben ihrem »Arbeitslohn« auf öffentliche oder benefizmäßige Zuweisungen angewiesen sein. Der ohnehin »expandierende Working-poor-Sektor« wird noch größer werden.

Wohin die Reise geht
Greifen diese Maßnahmen nicht, werden bereits neue »Zukunftsmodelle« angedacht: »Hilfsarbeiten« für die öffentliche Hand bedürfen keiner Anstellung. Sie können von Flüchtlingen, »Hängemattenschma­rotzerInnen«, … GEMEINwirtschaf­tlich als Ein-Euro-Job oder gratis geleistet werden. Ältere Lohnabhängige (das Pensionsantrit­tsalter soll steigen), werden mit Programmen, wie der »Aktion 20.000«, für den »modernen Arbeitsmarkt fit gemacht«. Zum leichteren Austausch wird ihr besonderer Kündigungsschutz aufgeweicht. Der nützliche Nebeneffekt: Diese Konditionierun­gsmaßnahmen unterdrücken das unnütze Gesumse über Gerechtigkeit oder Vermögensteuern …
Entsteht trotzdem Widerstand ist mit einem eingeschränkten Demonstrationsrecht und einem schärferen Strafgesetzbuch vorgesorgt. Mit dem Straftatbestand der »staatsfeindlichen Bewegung« ist endlich der »Mafiaparagraph« grundsaniert. Dieser hat sich ja letztendlich bei der Kriminalisierung der renitenten TierschützerInnen für untauglich erwiesen. »Angriffe« auf die neue (neoliberale) Verfassung sind so leicht über die Justiz abzuhandeln …

Neoliberale Verfassung oder Schwarzmalerei, jedeR darf jetzt selbst darüber nachdenken!

Josef Stingl ist Vorsitzender des GLB, Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB


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