KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Die Reform der AUVA als Geschenk an die private Versicherungswirtschaft

Von: Rudi Gabriel (12.6.2018)

Projekte der Selbstverwaltung sind immer schon ein Stachel im Fleisch der neoliberalen Verwertungsöko­nomie. Was aber jetzt droht, ist nicht nur ein gewaltiger Tabubruch. Erstmals könnte die Pflichtversicherung ausgehebelt und an private Versicherungen ausgeliefert werden.

Die Unfallversiche­rungen sind ihrer Geschichte nach eine kollektive Haftpflicht-Versicherung der Fabrikanten, um das Risiko abzudecken, das sich aus Ansprüchen der Lohnabhängigen nach Arbeitsunfällen ergibt. War zunächst das Kausalitätsprinzip grundlegend gewesen, so wurde die Versicherungslogik mit dem Ziel weiterentwickelt, allen Verunfallten die qualitativ hochwertigsten Versorgungsle­istungen anbieten zu können (=Finalprinzip). Und dieser „Best point of practise“ beinhaltet derzeit eben auch die Versicherung von Kindergartenkin­dern, Schüler_innen und Studierenden und allen Freizeitunfällen generell durch die AUVA.

Die „Vertreter der Wirtschaft“ jammern, dass die Beiträge in die AUVA „nur“ von diesen eingezahlt werden. Die gegenwärtige Regierung der Bosse hat daher, wie bestellt, die Beitragsreduktion von 1,3 % auf 0,8 % (von der Lohnsumme) auf ihrer Agenda, was eine Reduzierung von 40% ausmacht und einem Volumen von ca. 500 Millionen € pro Jahr entspricht. Dabei wird aber nicht erwähnt, dass seit dem Budgetbegleitun­gsgesetz 2003 alle Lohnabhängigen 0,1 % ihrer Bruttolohnsumme als Ergänzungsbeitrag für Freizeitunfälle in ihre Krankenkassen einzahlen. Dieser Zusatzbeitrag ist – als Zweckwidmung – in den 3,87 %, die die Lohnabhängigen derzeit als Krankenversiche­rungsbeitrag einzahlen, immer noch enthalten. Es ist also ein vielbemühter Mythos, dass „nur“ die sogenannten „Arbeitgeber“ alle Kosten für die Versorgung der Unfälle tragen!

Anfang April bezeichnete die Sozialministerin die AUVA als unreformierbar und sprach davon, dass diese Versicherung aufzulösen sei. Nun, einige Monate und vielfältige Proteste quer durch die betroffene Gesellschaft später, wird kräftig zurückgerudert und neuerlich ein „Einsparungskon­zept“ von der AUVA eingemahnt. Interessant ist in diesem Zusammenhang die neuerliche Verwendung des Begriffs der „Einsparung“.

Alexander Biach, Vorstandsvorsit­zender des Hauptverbands, wies kürzlich darauf hin, dass dies volkswirtschaftlich keinerlei Einsparung darstellt, wenn jetzt die Leistungen aus Freizeitunfällen in einen anderen Versicherungbereich ausgelagert werden. (Es muss lediglich wer anderer diese Zahlungen leisten.)

Wir stellen also fest: Von Einsparungen können hier nur die Bosse sprechen. Das Finalprinzip bei der Unfallversicherung jedoch – eine Errungenschaft der Sozialpolitik der 70iger Jahre – wird dadurch nicht nur in Frage gestellt, sondern aktiv beseitigt.

Der Betrag zur Begleichung der Kosten für die Freizeitunfälle soll also den Krankenkassen umgehängt werden. Diese könnten allerdings diese Mehrbelastung nur durch Beitragserhöhungen (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) stemmen. Das aber widerspricht dem wirtschaftsli­beralen Dogma der Lohnnebenkosten­senkung. Eine Alternative dazu wäre eine Sonderfinanzierung direkt aus dem Budget für den Titel der Freizeitunfälle. Aber auch hier ergibt sich ein Widerspruch: in den Gesundheitsre­formgesetzen der letzten Jahre sind Deckelungen festgelegt, die lassen diese Lösung schwer zu. Darüber hinaus würde so ein bedeutender Teil aus der selbstverwalteten Versicherungslogik herausgebrochen und ein Prekarium geschaffen, das der Willkür der jeweiligen Finanzminister ausgeliefert wäre.

Als dritte Möglichkeit bliebe dann noch, die Freizeitunfälle völlig aus der solidarischen Versicherungspflicht und der staatlichen Versorgung auszuklammern und die verunfallten Menschen völlig der Willkür der privaten Versicherungsan­bieter auszuliefern. Wir behaupten: darauf zielt die Reform der AUVA letztlich ab.

Wir fordern daher das unbedingte Bekenntnis der Regierung zum Finalprinzip in der AUVA, damit auch freizeitverun­fallten Menschen die bestmögliche Versorgungsstruktur weiterhin offensteht. Ein Rütteln an der Versicherungspflicht betrachten wir als ein Verbrechen an der Gesellschaft!

Dr. Rudi Gabriel (Arzt und Mitglied des Bundesvorstands der KPÖ)


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