POSITIONEN & THEMEN
Von: Christiane Maringer (23.1.2017)
Die KPÖ begrüßt das Volksbegehren gegen die neoliberalen Freihandelsabkommen TTIP, CETA & TiSA und ruft zur breiten Unterstützung auf. Es kann während der Eintragungswoche vom 23. bis 30. Jänner 2017 bei allen Gemeindeämtern und Magistraten unterschrieben werden. Die von niederösterreichischen SPÖ-BürgermeisterInnen im Mai 2016 initiierte Einleitung eines diesbezüglichen Volksbegehrens übertraf mit über 44.000 UnterstützerInnen die gesetzlich notwendige Hürde von 8.401 Unterstützungserklärungen bei weitem.
CETA: Es ist noch nicht zu spät
Voraussichtlich am 01./02. Februar 2017 stimmt das EU-Parlament über CETA ab:
Der Ausschuss für Soziales und Beschäftigung empfiehlt offiziell die Ablehnung
von CETA. Und im Februar 2017 behandelt auch das österreichische Parlament
CETA und hat die Chance die Zustimmung zu verweigern.
Keine weiteren Geheimverhandlungen zugunsten der Interessen von
Finanz- und Industriekonzernen!
„TTIP ist, auch wenn es der designierte Präsident der USA, Donald Trump,
kritisiert, noch nicht vom Tisch. Der Druck aus der Bevölkerung, von
Sozialbewegungen und Gewerkschaften, wird entscheiden ob Demokratie und Schutz
von Mensch und Umwelt sich durchsetzen. Notwendig ist eine weltweit grundlegend
andere, faire Handelspolitik, bei der etwa gute österreichische Sozial- oder
Umweltstandards nicht unterlaufen werden können. Weitere Geheimverhandlungen
von Kommissaren, Regierungsvertretern und Lobbyisten, bei denen in erster
Linie die Interessen der Finanz- und Industriekonzerne gewinnen, müssen
unmöglich gemacht werden“, kommentiert der Landesparteivorsitzende der
KPÖ-NÖ Erich Stöckl.
Der Mitinitiator des Volksbegehrens, Herbert Thumpser, Landtagsabgeordneter
und SPÖ-Bürgermeister von Traisen (Bezirk Lilienfeld), unterstrich bei einem
Pressegespräch seinen anhaltenden Widerstand gegen die Freihandelsabkommen.
Obwohl Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) sich nach Ausverhandlung des so
bezeichneten „Beipackzettels“ nun für CETA ausspreche, sieht sich Thumpser
durch die vielen SPÖ-Parteimitglieder legitimiert, die bei einer Umfrage ihr
Missfallen mit den Abkommen ausgedrückt haben.
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das
österreichischen Organen untersagt, die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und
Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zu
unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen.“
In der Begründung werden die intransparente Verhandlungsführung und das
Unterlaufen von sozialen und ökologischen Regulierungen genannt.
Hier heißt es unter anderem: „… Ein besonders heikles Kapitel des geplanten
Abkommens ist das sogenannte
Investor‐Staat‐Streitbeilegungsverfahren (ISDS). ISDS bietet
ausländischen InvestorInnen die Möglichkeit, Staaten, in denen sie investiert
haben, bei internationalen, aber geheimen Schiedsgerichten zu klagen. Damit
können sie juristisch gegen jene Gesetze und Verordnungen vorgehen, die zuvor
von souveränen Staaten beschlossen worden sind, aber nun aus Sicht der
InvestorInnen den Erfolg ihrer Investitionen (oder bloß die Gewinnaussichten)
gefährden.
Auf diese Art und Weise werden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten,
wichtige Anliegen der Bevölkerung, wie etwa ArbeitnehmerInnenrechte,
Gesundheits‐ und Umweltschutz oder Menschenrechte ausreichend zu schützen.
… Das Abkommen soll als ‚lebendes Abkommen‘ verabschiedet werden, was
nichts anderes bedeutet, als dass sich die Verhandlungspartner auf ein
allgemeines Rahmenabkommen einigen und die Details (zum Beispiel die Absenkung
von Standards) dann in einem Ausschuss (im Nachhinein) weiterverhandeln. All
dies geschieht am Europaparlament vorbei und entzieht sich dadurch jeglicher
demokratischen Kontrolle.
Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill‐ (Stillstand) wie auch die
Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach
Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben
werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen
eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden. Ein
staatliches Unternehmen (wie etwa die Stadtwerke), das einmal von einem privaten
Investor gekauft wurde, könnte so niemals wieder rekommunalisiert werden.
Internationale Konzerne sind in Europa bereits sehr mächtig und viele nationale
Regierungen können diesen oft nur wenig entgegensetzen. Den Konzernen nun auch
noch zusätzliche Rechte einzuräumen, ist der falsche Weg. Die Menschen
erwarten zu Recht, dass wir unsere hohen Standards schützen. …“
Wer ist eintragungsberechtigt?
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den
Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums
(30. Jänner 2017) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht
ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser
Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte. Zur
Unterzeichnung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass,
Führerschein) vorzuweisen.
Wer bereits 2016 für die Einleitung des Volksbegehrens unterschrieben hat,
braucht nicht nochmals zu unterschreiben, denn die 44.000 zur Einleitung des
Volksbegehrens geleisteten Unterschriften zählen für die nunmehr notwendigen
100.000 mit.
Weitere Infos zum Volksbegehren gibt es auf www.volksbegehren.jetzt.