KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Jetzt gegen Verschlechterung sozialer, ökologischer … Standards unterschreiben
!

Jetzt Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TiSA unterschreiben

Von: Christiane Maringer (23.1.2017)

Die KPÖ begrüßt das Volksbegehren gegen die neoliberalen Freihandelsabkommen TTIP, CETA & TiSA und ruft zur breiten Unterstützung auf. Es kann während der Eintragungswoche vom 23. bis 30. Jänner 2017 bei allen Gemeindeämtern und Magistraten unterschrieben werden. Die von niederösterre­ichischen SPÖ-BürgermeisterInnen im Mai 2016 initiierte Einleitung eines diesbezüglichen Volksbegehrens übertraf mit über 44.000 Unterstütze­rInnen die gesetzlich notwendige Hürde von 8.401 Unterstützun­gserklärungen bei weitem.

CETA: Es ist noch nicht zu spät
Voraussichtlich am 01./02. Februar 2017 stimmt das EU-Parlament über CETA ab: Der Ausschuss für Soziales und Beschäftigung empfiehlt offiziell die Ablehnung von CETA. Und im Februar 2017 behandelt auch das österreichische Parlament CETA und hat die Chance die Zustimmung zu verweigern.

Keine weiteren Geheimverhandlungen zugunsten der Interessen von Finanz- und Industriekonzer­nen!
„TTIP ist, auch wenn es der designierte Präsident der USA, Donald Trump, kritisiert, noch nicht vom Tisch. Der Druck aus der Bevölkerung, von Sozialbewegungen und Gewerkschaften, wird entscheiden ob Demokratie und Schutz von Mensch und Umwelt sich durchsetzen. Notwendig ist eine weltweit grundlegend andere, faire Handelspolitik, bei der etwa gute österreichische Sozial- oder Umweltstandards nicht unterlaufen werden können. Weitere Geheimverhandlungen von Kommissaren, Regierungsver­tretern und Lobbyisten, bei denen in erster Linie die Interessen der Finanz- und Industriekonzerne gewinnen, müssen unmöglich gemacht werden“, kommentiert der Landesparteivor­sitzende der KPÖ-NÖ Erich Stöckl.
Der Mitinitiator des Volksbegehrens, Herbert Thumpser, Landtagsabgeor­dneter und SPÖ-Bürgermeister von Traisen (Bezirk Lilienfeld), unterstrich bei einem Pressegespräch seinen anhaltenden Widerstand gegen die Freihandelsab­kommen. Obwohl Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) sich nach Ausverhandlung des so bezeichneten „Beipackzettels“ nun für CETA ausspreche, sieht sich Thumpser durch die vielen SPÖ-Parteimitglieder legitimiert, die bei einer Umfrage ihr Missfallen mit den Abkommen ausgedrückt haben.

Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Der Nationalrat möge ein Bundesverfassun­gsgesetz beschließen, das österreichischen Organen untersagt, die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistun­gsabkommen (TiSA) zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen.“

In der Begründung werden die intransparente Verhandlungsführung und das Unterlaufen von sozialen und ökologischen Regulierungen genannt.
Hier heißt es unter anderem: „… Ein besonders heikles Kapitel des geplanten Abkommens ist das sogenannte Investor‐Staat‐Stre­itbeilegungsver­fahren (ISDS). ISDS bietet ausländischen InvestorInnen die Möglichkeit, Staaten, in denen sie investiert haben, bei internationalen, aber geheimen Schiedsgerichten zu klagen. Damit können sie juristisch gegen jene Gesetze und Verordnungen vorgehen, die zuvor von souveränen Staaten beschlossen worden sind, aber nun aus Sicht der InvestorInnen den Erfolg ihrer Investitionen (oder bloß die Gewinnaussichten) gefährden.
Auf diese Art und Weise werden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten, wichtige Anliegen der Bevölkerung, wie etwa ArbeitnehmerIn­nenrechte, Gesundheits‐ und Umweltschutz oder Menschenrechte ausreichend zu schützen.
… Das Abkommen soll als ‚lebendes Abkommen‘ verabschiedet werden, was nichts anderes bedeutet, als dass sich die Verhandlungspartner auf ein allgemeines Rahmenabkommen einigen und die Details (zum Beispiel die Absenkung von Standards) dann in einem Ausschuss (im Nachhinein) weiterverhandeln. All dies geschieht am Europaparlament vorbei und entzieht sich dadurch jeglicher demokratischen Kontrolle.
Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill‐ (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtun­gen werden. Ein staatliches Unternehmen (wie etwa die Stadtwerke), das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, könnte so niemals wieder rekommunalisiert werden.
Internationale Konzerne sind in Europa bereits sehr mächtig und viele nationale Regierungen können diesen oft nur wenig entgegensetzen. Den Konzernen nun auch noch zusätzliche Rechte einzuräumen, ist der falsche Weg. Die Menschen erwarten zu Recht, dass wir unsere hohen Standards schützen. …“

Wer ist eintragungsbe­rechtigt?
Eintragungsbe­rechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebiets den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungsze­itraums (30. Jänner 2017) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts eine Stimmkarte. Zur Unterzeichnung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) vorzuweisen.
Wer bereits 2016 für die Einleitung des Volksbegehrens unterschrieben hat, braucht nicht nochmals zu unterschreiben, denn die 44.000 zur Einleitung des Volksbegehrens geleisteten Unterschriften zählen für die nunmehr notwendigen 100.000 mit.

Weitere Infos zum Volksbegehren gibt es auf www.volksbegehren.jetzt.


23.01.2017 24.01.2017 25.01.2017 26.01.2017 27.01.2017 28.01.2017 29.01.2017 30.01.2017 Gemeinde- oder magistratisches Bezirksamt

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