KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Wie "gewohnt" übersehen: Menschen am untersten Rand des Einkommens …

Wer Ausgleichszulage bezieht, geht leer aus!

Von: Michael Graber (26.1.2016)

Wenn in wenigen Tagen die Jänner-Einkommen (Löhne, Gehälter, Pensionen) auf den Konten aufscheinen werden, werden für die meisten die Effekte der Steuerreform zu sehen und zu spüren sein. Deshalb ist es notwendig daran zu erinnern, dass es nicht zuletzt die 880.000 Unter­schriften waren, die über den ÖGB an die Regierung gerichtet wurden, über die die Regierung schließlich nicht hinwegsehen konnte. Es gilt dabei aber gleichzeitig daran zu erinnern, dass die kalte Progression seit der letzten Anpassung etwa 300 bis 400 Millionen Euro pro Jahr ins Budget geschwemmt hat und daher die fünf Milliarden Euro die jetzt zugunsten der Lohnabhängigen bewegt werden, zum Großteil aus diesen zusätzlichen Mittel stammen.
Wichtig ist, dass der Eingangssteuersatz, der ab Einkommen von 11.000 Euro im Jahr fällig wird, von bisher 36,5 auf 25 Prozent abgesenkt wird. Das betrifft in erster Linie den Großteil, das heißt über zwei Millionen Einkommensbezi­eherInnen. Positiv ist auch die Steuergutschrift für Einkommen unter 11.000 Jahrese­inkommen. Trotzdem, eine gerechte Steuerreform sieht anders aus.
2,5 Millionen Menschen deren Einkommen so gering ist, dass sie keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, erhalten heuer über die Steuergutschrift 400 Euro pro Jahr (bisher 110 Euro). PensionistInnen, die keine Lohnsteuer zahlen, können erstmals ebenfalls eine Steuergutschrift von 110 Euro lukrieren. Für das Jahr 2015 (55 Euro) allerdings nicht automatisch, sondern nur auf Antrag (Steuerformular L1), was sicher viele Zehntausende, die sich nicht auskennen, versäumen werden. Für Durchschnittsver­dienerInnen, also Einkommen bis 25.000 Euro pro Jahr wird die Steuerersparnis etwa 300 bis rund 900 Euro pro Jahr betragen. Anders sieht es bei den Hoch- und Spitzenverdienern aus. Ab Jahreseinkommen von etwa 100.000 Euro beträgt das Steuerersparnis 2.400,– pro Jahr und darüber. Diese rund hunderttausend Menschen cashen also am meisten ab. Ist das gerecht?
Dazu greift der Spitzensteuersatz von 50 Prozent erst für Jahreseinkommen über 90.000 Euro (bisher 60.000 Euro) und ab einer Million mit 55 Prozent, der ist aber zeitlich begrenzt und betrifft weniger als vierhundert Leute.
Während sich die Regierung also viel darüber den Kopf zerbrochen hat, wie man auch den Reichen etwas zukommen lassen kann, hat sie auf die untersten Einkommen, die Ausgleichszula­genbezieherIn­nen unter den PensionistInnen „vergessen“. Diese 250.000 Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, erhalten nichts. Das ist der eigentliche Skandal dieser „Reform“. Die Ausrede dafür besteht darin, dass eine Gutschrift die Ausgleichszulage senken, also insgesamt nicht mehr herauskommen würde. Auf die Idee, eine Steuergutschrift für Ausgleichszula­genbezieherIn­nen gesetzlich von der Bemessungsgrundlage für die Ausgleichszulage auszunehmen, kommt in dieser Regierung offenbar niemand, will auch niemand kommen, es handelt sich ja ohnehin nur um die Ärmsten der Armen und überwiegend um Frauen.


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