KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

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Die Dritte Republik lässt grüßen

(22.10.2018)

Mit dem „Sozialversiche­rungsorganisa­tionsgesetz“ plant die Regierung einen dramatischen Einschnitt in die Grundlagen und Strukturen der österreichischen Sozialversiche­rung.


Resolution des Bundesvorstands der KPÖ, 20.10.2018


Hinter dem Vorhang der Reduzierung der Sozialversiche­rungsträger von 21 auf 5 will die Regierung die Kräfteverhältnisse in der neu zu bildenden Österreichischen Gesundheitskasse nachhaltig zu Gunsten der UnternehmerIn­nenverbände verändern. Nach außen wird das Argument verbreitet, dass damit zahlreiche „FunktionärInnen“ und damit Kosten von einer Milliarde Euro eingespart würden. Das Gegenteil ist der Fall, wie bereits in zahlreichen Stellungnahmen nachgewiesen wurde. Die Reform könnte in den nächsten Jahren bis zu 1 Milliarde Euro kosten, was wiederum zu Lasten der Versicherten gehen würde.

Entscheidend ist, dass die Gremien der neuen Strukturen „paritätisch“, das heißt zu gleichen Teilen zwischen ArbeitnehmerInnen- und Arbeitgeberver­treterInnen besetzt und damit der bestimmenden Einflussnahme der Vertretungen der ArbeiterInnen und Angestellten, also der Versicherten entzogen werden soll. Damit wird die verfassungsmäßig verbriefte Selbstverwaltung der Versicherten und ihrer Beiträge ausgehöhlt, ja faktisch abgeschafft. Die Sozialversiche­rungsbeiträge, egal ob vom Bruttogehalt abgezogen oder als sogenannte Lohnnebenkosten eingezahlt, stammen ausschließlich aus der Wertschöpfung und damit der Arbeitsleistung der unselbständig Beschäftigten.

Klassenkampf von oben

Zusätzlich will sich die Regierung direkte Eingriffsrechte dadurch verschaffen, dass die Aufsichtsfunktion des Sozialministeriums und des Finanzministeriums extensiv ausgelegt wird, z.B. durch Eingriffe in die Tagesordnung der leitenden Gremien oder durch Genehmigung von Personalentsche­idungen in Führungsfunktionen. Als diskriminierend für die VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen müssen die Vorrausetzungen zur Entsendung in die Vertretungskörper­schaften angesehen werden. Während AkademikerInnen und Geschäftsführe­rInnen automatisch eine Qualifikation zur Entsendung in die Vertretungskörper­schaften zugesprochen wird, müssen andere – z.B. BetriebsrätInnen – erst eine entsprechende Fachausbildung und eine Eignungsprüfung durch die beiden Ministerien absolvieren.

Der zukünftige Dachverband der Sozialversiche­rungsträger wird wesentlicher Kompetenzen beraubt, so z.B. die Wahrnehmung der allgemeinen und gesamtwirtschaf­tlichen Interessen, die Vertretung der Sozialversiche­rungsträger in allgemeinen Angelegenheiten, die Erstellung von Gutachten, die Ausrichtung von Tagungen und die Vertragsabschlus­skompetenz, kurz das „politische Mandat“ die milliardenschweren jährlichen Beitragsleistungen gegenüber den staatlichen Instanzen geltend zu machen.

Eine weitere Weichenstellung zugunsten der Unternehmen erfolgt durch die geplante Verlagerung der Kontrollfunktion von den Krankenkassen zum Finanzministerium. Während die Krankenkassen nicht nur die ordnungsgemäße Einhebung der Sozialversiche­rungsbeiträge sondern auch die kollektivvertra­glich korrekte Auszahlung der Löhne und Gehälter prüft, würde diese für die Unternehmen „lästige“ Prüfung damit wegfallen.

Regierung pfeift auf die Verfassung

Die Verfassungswi­drigkeit aller dieser Maßnahmen ergibt sich schon allein aus §120c der Bundesverfassung indem es heißt: „Die Organe der Selbstverwaltun­gskörper sind aus dem Kreis ihrer Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen zu bilden.“ Das sind die 7,1 Millionen Versicherten und nicht die Unternehmen. „Nach demokratischen Grundsätzen“ würde auch bedeuten, dass die Versicherten alle ihre VertreterInnen selbst wählen können, eine Forderung, die der Gewerkschaftliche Linksblock und die KPÖ seit Jahrzehnten vertritt. Würde die Sozialversicherung entsprechend den Intentionen des Gesetzes umgebaut, würde das freie Hand für die UnternehmerIn­nenvertreter in Verbindung mit der Regierung bedeuten. Diese könnten jede Verbesserung der Leistungen für die Versicherten verhindern und jede Verschlechterung von Leistungen durchsetzen. So besteht die Gefahr neuer Selbstbehalte, höhere Rezept- und Spitalsgebühren und verringerte Leistungen, vor allem aber die Öffnung von Töpfen der Sozialversicherung oder bisheriger Leistungen für private, profitorientierte Versicherungs- und Spitalskonzerne. Der Anfang ist bereits durch das Geschenk an die Unternehmer gemacht, die 500 Millionen Euro weniger an die Allgemeine Unfallversicherung einzahlen werden.

Ungeachtet früherer Kritik an der Gebarung und den oft ungenügenden Leistungen der Krankenkassen, für die überwiegend die Sozialdemokratie verantwortlich ist, fordert die KPÖ die im Parlament vertreten Oppositionsparteien auf, dieses Gesetz zu blockieren. Die Arbeiterkammer und der ÖGB müssen, falls das Gesetz doch beschlossen wird, den Verfassungsge­richtshof anrufen. Entscheidend ist aber der Widerstand in den Betrieben, den Kommunen, den Dienststellen und auf der Straße. Die KPÖ unterstützt jede Initiative, die dazu beiträgt die Enteignung der 7 Millionen Versicherten und ihrer Beiträge zu verhindern.

Resolution des Bundesvorstands der KPÖ, 20.10.2018


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