KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Argumente gegen den Reformvertrag

Tobias Pflüger auf einer Konferenz der DIDF

Von Tobias Pflüger (11.6.2007)

Stimmerklärung von Tobias Pflüger (Mitglied des Europäischen Parlaments, LINKE/Deutschland) zum Bericht Leinen (A6 279/2007): Warum ich gegen den EU-„Reformvertrag“ und das Mandat der Regierungskonferenz stimme.

Irlands Regierungschef Ahern sagt: „Etwa 90 Prozent des Kernpakets bleiben gegenüber dem europäischen Verfassungsvertrag unverändert“. Das ist analytisch zutreffend, allerdings Betrug an der Bevölkerung in Frankreich und den Niederlanden.

„Das zweite Kapitel enthält die auf der Regierungskonferenz 2004 geänderten Bestimmungen des Titels V des bestehenden EUV (einschließlich des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im Verteidigungsbe­reich)“. (Mandat Regierungskon­ferenz)

Damit sollen alle Regelungen des Verfassungsvertrags für den Militärbereich in den neuen EU-Reformvertrag übernommen werden. Konkret sollen vertraglich festgeschrieben werden:

  1. EU-Aufrüstungsver­pflichtung;
  2. EU-Rüstungsagentur (nun auch im Vertrag);
  3. Neue Militärinterven­tionsoptionen wie „Abrüstungsmaßnah­men“ sprich gewaltsame „Entwaffnungsmis­sionen“;
  4. Militärische Unterstützung von Drittländern „bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“;
  5. Enge Kooperation von EU und NATO;
  6. Keine parlamentarische Kontrolle bei der Außen- und Militärpolitik;
  7. Der EuGH hat in der Außen- und Militärpolitik keinerlei Entscheidungskom­petenzen;
  8. Militärische Solidaritätsklausel bei der Terrorismusbekämpfun­g;
  9. EU-Battle-Groups für schnelle weltweite EU-Militärinterven­tionen (nun auch im Vertrag);
  10. Militärische „Strukturierte Zusammenarbeit“. Einzelne EU-Mitgliedstaaten können militärpolitisch vorausgehen;
  11. Ermöglichung eines eigenständigen EU-Militärhaushalts zusätzlich zu einzelstaatlichen Militärhaushalten.

EU-Aufrüstung und EU-Militarisierung werden beschleunigt. Der Militärbereich war das Rückgrat des Verfassungsver­trages. Der absehbare Reformvertrag ist ebenfalls ein Militärvertrag.

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